Diese Bedingungen gelten für jede Reinigungsleistung von Gorbi, soweit wir mit Ihnen nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
Zuletzt aktualisiert: August 2026
Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Buchung bestätigen - auf dem Bildschirm und per E-Mail, mit einem Buchungscode. Die Bestätigung nennt Leistung, Datum, Zeit und Preis. Telefonisch Vereinbartes wird verbindlich, sobald wir es Ihnen schriftlich zustellen.
Die Preise auf dieser Website verstehen sich inklusive 8,1 % Schweizer MWST. Stundenarbeit wird nach Stunden verrechnet, mindestens zwei, danach auf die nächste Viertelstunde gerundet. Die pauschale Umzugsreinigung umfasst die in der Buchung genannten Räume; Balkon, Keller oder Garage sind Zusatzleistungen und werden wie ausgewiesen verrechnet. Arbeiten ausserhalb von 07:00 bis 17:00 Uhr unterliegen dem auf der Preisseite genannten Zuschlag. Wir können unsere veröffentlichten Preise jederzeit ändern, nie aber für eine bereits bestätigte Buchung.
Wir stellen nach dem Einsatz Rechnung, zahlbar 30 Tage netto, oder nehmen Kartenzahlung, wo angeboten. Stammkundinnen und -kunden rechnen wir monatlich ab. Bei Zahlungsverzug fällt der gesetzliche Verzugszins an; bevor es so weit kommt, mahnen wir und besprechen mit Ihnen, wenn auf Ihrer Seite etwas schiefgelaufen ist.
Bis 24 Stunden vor Beginn können Sie einen Termin mit Ihrem Buchungscode kostenlos verschieben oder absagen. Innerhalb von 24 Stunden verrechnen wir 50 % des Termins, weil die Reinigungskraft dafür bereits bezahlt ist; bei Nichterscheinen oder einer Tür, durch die niemand kommt, verrechnen wir ihn vollständig. Müssen wir einen Termin verschieben, sagen wir es so früh wie möglich und bieten den nächsten passenden an; sagen wir ab, ohne eine annehmbare Alternative bieten zu können, bezahlen Sie nichts.
Sie gewähren uns zur vereinbarten Zeit Zutritt zum Objekt, weisen auf alles hin, was die Sicherheit betrifft, und sichern Wertsachen und Haustiere. Hinterlegen Sie einen Schlüssel bei uns, wird er erfasst, sicher aufbewahrt, nur für Ihre Buchungen verwendet und bei Ende der Vereinbarung zurückgegeben. Kommen wir nicht hinein, gilt Ziffer 4.
Wir bringen eigene Reinigungsmittel und Geräte mit, einschliesslich Staubsauger, sofern Sie nicht die Verwendung Ihrer eigenen wünschen. Wir brauchen Zugang zu Wasser und Strom. Unsere Mitarbeitenden sind bei uns angestellt, nach dem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag bezahlt und während der Arbeit für Sie über unsere Versicherung gedeckt.
Sind Sie mit einem Einsatz nicht zufrieden, melden Sie sich innert 48 Stunden. Wir kommen zurück und bessern kostenlos nach. Das ist bei jedem Auftrag unser erstes Mittel, und wir bitten Sie, es uns anwenden zu lassen, bevor über Geld gesprochen wird - eine Reinigung, von der wir nie erfahren haben, können wir nicht in Ordnung bringen.
Bei der Umzugsreinigung gehen wir weiter: Wird das Objekt bei der Abgabe wegen eines Reinigungspunkts beanstandet, der zum vereinbarten Umfang gehörte, melden Sie sich innert 48 Stunden - wir kommen zurück und führen diese Arbeit auf unsere Kosten nach. Die Garantie deckt die Reinigung. Sie deckt keine Schäden, Reparaturen, Abnutzung, Vorbestehendes oder Positionen ausserhalb des gebuchten Umfangs, und sie setzt voraus, dass uns das Abgabedatum genannt wurde.
Wir haften für Schäden, die wir schuldhaft verursachen, im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Melden Sie Schäden innert 48 Stunden nach dem Einsatz, damit sie beurteilt werden können, solange die Spuren frisch sind. Nicht zu vertreten haben wir vorbestehende Schäden, Abnutzung, die erst nach dem Entfernen von Schmutz sichtbar wird, Gegenstände, zu deren Pflege uns keine Angaben gemacht wurden, sowie mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn. Für Tod, Körperverletzung und grobe Fahrlässigkeit wird die Haftung hier nicht eingeschränkt.
Regelmässige Pläne haben keine Mindestlaufzeit. Beide Seiten können sie mit einem Monat Frist auf Monatsende beenden; das Auslassen oder Pausieren einzelner Termine braucht überhaupt keine Kündigung. Gebäude- und Hauswartungsvereinbarungen werden schriftlich auf die in ihrer eigenen Vereinbarung genannte Frist gekündigt.
Bitte stellen Sie eine Gorbi-Reinigungskraft nicht direkt oder über Dritte an, solange sie für uns arbeitet, und nicht innerhalb von sechs Monaten nach ihrem letzten Einsatz bei Ihnen. Sie ist bei uns geschult, versichert und gedeckt, und nichts davon geht in eine private Anstellung mit über.
Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand ist der im Impressum genannte Sitz des Unternehmens. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen in Kraft. Zwingende Konsumentenschutzbestimmungen Ihres Wohnsitzstaats bleiben von dieser Klausel unberührt.